NRW-Schulministerin Gebauer: Neue Handreichung für GrundschullehrerInnen


NRW Schulministerium Ministerin Yvonne GebauerIm März 2019 hat Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) vom Ministerium für Schule und Bildung eine neue Handreichung als Leitfaden für Lehrerinnen und Lehrer an NRWs Grundschulen angekündigt.

Ein etwa 550 Wörter starker verbindlicher Grundwortschatz mit Merk- und Nachdenkwörtern soll den Rechtschreibunterreicht an Grundschulen stärken.

Andere Bundesländer haben einen solchen Grundwortschatz bereits seit Jahren eingeführt. Diskutiert wird dieser Ansatz bereits seit den 1980er Jahren. Dass es keine bundeseinheitliche Regelung gibt und immer noch nicht jedes Bundesland einen solchen Basiswortschatz nutzt, liegt vor allen Dingen auch an der Kritik, dass ein für alle verbindlicher Wortschatz in ein zu starres Korsett gepresst wird und nicht die individuelle Situation der Kinder berücksichtigt.

Wir nehmen an, dass dies auch der Grund für einen zweiten Teil des Grundwortschatzes aus dem Ministerium von Frau Gebauer ist: ein etwa 200 Wörter starker zusätzlicher Sprachschatz, der individuell für jedes Kind aufgebaut sein soll.

Ein für jedes Kind individuell aufgebauter Wortschatz ist unserer Meinung nach aber von den Lehrkräften an Grundschulen nicht leist- und überprüfbar. Ein zusätzlicher Wortschatzteil dagegen, der für die jeweilige Schulklasse von der Lehrkraft basierend auf den im Unterricht behandelten Themen aufgebaut ist, wäre dagegen schon realisierbar.

„Die Regeln der deutschen Rechtschreibung können und müssen von der ersten Klasse an gelernt werden“, erklärte Ministerin Gebauer zum Auftakt einer Fachtagung in Düsseldorf (Quelle: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerin-gebauer-richtig-schreiben-ist-eine-schluesselkompetenz-wir-staerken-den).

Ob dies nun bedeutet, dass von einigen Grundschullehrern eingesetzte Schreiblernmethoden, wie etwa „Schreiben nach Gehör“, zum Schuljahr 2019 / 2020 aufgegeben werden müssen, wird in verschiedenen Medien unterschiedlich gedeutet.

Wir (die Ersteller dieser Website) glauben, dass die Methode „Schreiben nach Gehör“ und damit verbundene rechtschreib-falsche (aber durchaus lesbare) Schreibweise von Wörtern und die Forderung der Ministerin „die Regeln der deutschen Rechtschreibung [...] müssen von der ersten Klasse an gelernt werden“ nicht zwingend in einem Gegensatz zueinanderstehen.

Wenn in den ersten Monaten des ersten Schuljahres die Erstklässler das Schreiben nach Gehör auf Basis von Buchstaben-Lauttafeln lernen, können dennoch spätestens ab dem zweiten Halbjahr gezielt die Rechtschreibung der ersten Wörter des Wortschatzes vermittelt und von den Schülern gelernt werden.

Der Grund für unsere Website Grundschulwortschatz-NRW.de:
Für Mai 2019 war die Veröffentlichung des Wortschatzes angekündigt. Im Juni 2019 war dagegen nur mit viel Recherche ein Teil des Wortschatzes auf den Seiten der Rheinischen Post zu finden (Quelle: https://rp-online.de/nrw/landespolitik/grundschulwortschatz-fuer-nrw-grundschueler-diese-woerter-sollten-kinder-kennen_iid-37717889). Wir als Eltern von Erstklässlern des Schuljahres 2019 / 2020 und Grundschullehrer wollten und aber optimal informiert wissen. Da andere Bundesländer bereits weiter sind, haben wir uns dort bedient und über Schnittmengen der Grundwortschätze eine Wahrscheinlichkeit berechnet für Begriffe, von denen wir denken, dass sie zusätzlich zu den 200 bekannten Wörtern aufgenommen werden sollten.

Bildquelle "Yvonne Gebauer": individuelle Abwandlung des unter Creative-Commons-Lizenz Bildes (samt Lizenz) zu finden unter https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Yvonne_Gebauer.jpg.